Skip to main content

Insolvenz – mit uns geht es weiter

VERSICHERUNG

Insolvenz

Gebäude bzw. Betriebe in Insolvenzverfahren oder unter Zwangsverwaltung sind Risiken, die – genau wie leerstehende Immobilien – von ‚gewöhnlichen‘ Versicherungsgesellschaften nicht oder nur sehr ungerne versichert werden. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Ein Grund ist die allgemein höhere Gefahr der die meist leerstehenden Gebäude ausgesetzt sind.

In | Solvenz

Die Grenze zwischen Solvenz und In(Solvenz) ist häufig fließend. Wir werden aber immer Ihr zuverlässiger Partner für das Sach-Risiko im Insolvenzverfahren sein.

In | Solvenz

Die Grenze zwischen Solvenz und In(Solvenz) ist häufig fließend. Wir werden aber immer Ihr zuverlässiger Partner für das Sach-Risiko im Insolventverfahren sein.

MARKTSITUATION

Insolvenz – ein besonderes Risiko

Insolvenzverwalter, die für Gebäude bzw. Betriebe in Insolvenzverfahren oder unter Zwangsverwaltung Versicherungsschutz suchen, treffen häufig auf Versicherer, die dem erhöhten Feuerrisiko kritisch gegenüberstehen. Hier ist es insbesondere Brandstiftung durch unzufriedene Gläubiger oder säumige Schuldner, die ein besonderes Risiko darstellt.

Unsichere und kurzfristige Zuständigkeitsverhältnisse, gepaart mit häufigem Leerstand bzw. Betriebsstillegung und fehlende bzw. knappe Mittel für laufende Instandhaltung erhöhen das Risiko aus Sicht der Versicherer ebenfalls und machen diese Risiken zum Deckungsproblem.

Geht mit dem Insolvenzverfahren der Leerstand einher, dann entstehen aus der Nichtbeaufsichtigung mehrere neue Gefahrenpotentiale: Das nicht geheizte Leitungswasser verursacht beispielsweise in den Wintermonaten häufig Leitungswasserschäden bei der die Vereisung schnell zu dem Bersten der Leitungen führt.

Und da diese Schäden zuweilen sehr spät entdeckt werden, weil die Gebäude unbewohnt sind, steigt das Schadenpotential exponentiell an. Bei Sturmfronten werden leere Immobilien häufig stärker betroffen, als solche die in Nutzung stehen. Dafür verantwortlich sind häufig nur kleine unbemerkte Angriffspunkte für den Sturm: lose Dachziegel, nicht fest verriegelte Fenster und Luken, morsche oder durch Trockenheit geschwächte Bäume. Bei allen diesen Punkten die sich aus der Nichtnutzung der Objekte ergeben, hat der Sturm es leichter, in die Substanz einzugreifen und Schäden zu verursachen.

Die Haftung des Gebäudeeigentümers einer leerstehenden Immobilie, egal ob die ehemalige Nutzung gewerblich oder privat war, birgt auch ein erhöhtes Risiko. Ob es die Verletzung spielender Kinder, oder das Herabfallen von Gebäudeteilen ist, die Gefahr der Inanspruchnahme wegen unterlassener Verkehrssicherungspflichten ist nicht unerheblich.

Was bietet die Hübener Versicherungs AG?

Als spezialisierter Nischenversicherer geht die Hübener Versicherungs AG einen anderen Weg. Die Konzentration auf Risiken, die nicht dem Massengeschäft zuzuordnen sind, erhält einen unvoreingenommenen und freien Blick auf das Risiko. Das Ziel ist es, eine risikoadäquate Lösung zu finden in der dem Gebäudeeigentümer eine Absicherung seines nicht genutzten Sachwertes oder der daraus erwachsenden Haftung gegenüber Dritten gegeben wird.

Ob es sich um ländliche oder städtische Lagen handelt spielt keine Rolle. Auch ist die Nutzung bzw. frühere Nutzung für die Hübener Versicherung unerheblich. Das Spektrum der versicherten Objekte reicht von dem kleinen Einfamilienhaus über Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte bis hin zu Fabrikhallen in der noch die stillgelegten Maschinen stehen. Aber auch Gebäudekomplexe bei denen die Eigentumsverhältnisse beispielsweise nach einem Todesfall ungeklärt sind oder wenn Streit zwischen den Parteien besteht, werden von der Hübener Versicherung aktiv in Deckung genommen.

Die Eigenschaft des Insolvenzverwalters als Versicherungsnehmer ist dabei unproblematisch. Sobald ein Besitzübergang aus der Insolvenz heraus stattfindet, wird der Versicherungsvertrag unbürokratisch aufgehoben und eine eventuelle Restprämie an die Konkursmasse zurücküberwiesen.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz bei der Hübener Versicherungs AG kann individuell gestaltet werden. So kann der Kunde wählen, ob die Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufend oder nur kurzfristig abgesichert werden sollen. Zudem können modular die Gefahren ausgewählt werden, für die Versicherungsschutz gewünscht wird:

  • Feuer
  • Leitungswasser (inklusive Sprinklerleckage sofern benötigt)
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm und Hagel
  • Elementar (Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erbeben)
  • Haus- & Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
  • Aufräumungs-, Bewegungs-, Sachverständigen- und Schutzkosten, Abbruchkosten
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs­beschränkungen
  • Dekontaminationskosten
  • Preisdifferenzversicherung
  • Mehrkosten infolge technologischem Fortschritt
  • Unbemannte Flugkörper

Ihr Ansprechpartner

Vorname Name
+49 40 226 31 78 – 0
post@huebener-ag.eu

Empfehlungen zum Brandschutz

Aufgrund der besonderen Gefahrensituation bei Objekten in Insolvenz, sollte oberstes Ziel die Vermeidung von Bränden sein. Neben den Möglichkeiten des technischen Brandschutzes mit Brandmeldeanlagen, Brandabschlüssen und Sprinklerung für größere gewerbliche Immobilien, sollte ein wesentliches Augenmerk auf organisatorischen Brandschutz (z. B. Wachschutz) gelegt werden.

Insbesondere bei Leerstand die Unterbindung jeglichen Zugangs zum Gebäude, ob durch Kinder, Obdachlose oder andere unerlaubte Personen, kann dem Brandstiftungs- und Haftungsrisiko entgegenwirken. Verbesserungen der Risikosituation bei leerstehenden Objekten lassen sich zudem durch die Entwässerung der Leitungswassersysteme, die Stromlosschaltung der elektrischen Anlagen, regelmäßige Rundgänge und die Überprüfung aller Zugänge und Schlösser erzielen.